Mühleweg 3, 4658 Däniken, Schweiz -  Kunz Law Firm

Transparente Rechtsanwaltsgebühren in Däniken: Klarheit für Ihre rechtlichen Angelegenheiten

Wir wissen, dass die Kosten für rechtliche Unterstützung eine wichtige Rolle spielen. Deshalb bieten wir transparente Rechtsanwaltsgebühren, um Ihnen Klarheit und Vertrauen zu gewährleisten. Ob Beratung, Vertretung oder juristische Unterstützung – wir sorgen dafür, dass Sie stets über alle anfallenden Kosten informiert sind.

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Wie berechnen sich unsere Rechtsanwaltsgebühren?

Unsere Gebühren berechnen sich nach Aufwand.


Der Stundenansatz hängt vom Streitwert, Umfang, Problemstellung, Aufwand und von den finanziellen Möglichkeiten des Klienten ab. Das Honorar beträgt üblicherweise Fr. 270.00 / Std. (zuzüglich MwSt.). Im Allgemeinen richtet sich unser Honorar nach den Vorschriften des schweizerischen Anwaltsverbands, der Usanz bzw. den gesetzlichen Vorschriften. Wird der Fall von einer externen Anwältin oder einem externen Rechtsanwalt übernommen und vertreten, können andere Konditionen gelten. Der Klient wird jedoch immer zum Voraus über die Konditionen informiert!

Zahlungsmodalitäten

Üblicherweise ist ein Kostenvorschuss in der Höhe des zu erwartenden Aufwandes zu leisten. Bei Beendigung des Mandates oder auf Ihren Wunsch erfolgt eine detaillierte Leistungsabrechnung bzw. Rechnungsstellung. Dabei werden unsere Bemühungen, die dafür benötigte Zeit und die Auslagen detailliert erfasst. Wir verrechnen für Telefonate, WhatsApp-Nachrichten, E-Mails, SMS min. 2 Minuten, bzw. nach effektiver Dauer. Bei grösseren oder länger dauernden Mandaten sind allenfalls mehrere Akontozahlungen zu leisten. Es können je nach Fall sowie Situation des Antragstellers, Zahlungserleichterungen bzw. Ratenzahlung angeboten werden!

Unentgeltliche Rechtspflege

Kommt es zu einem Prozess, besteht die Möglichkeit, ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Ist Ihr Einkommen nicht höher als Ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum und verfügen Sie über kein Vermögen, werden die Anwalts- und Gerichtskosten auf Antrag hin aus der Staatskasse bezahlt. Verbessern sich später Ihre finanziellen Verhältnisse, müssen diese Kosten zurückerstattet werden. Gesetzliche Vorschriften diesbezüglich finden sich in Art. 117 ZPO. Ob die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wird, hängt von der finanziellen Situation der Antragssteller und davon ab, ob der Fall nicht als aussichtslos eingestuft wird. Um die URP beantragen zu können, sind umfangreiche Unterlagen und Nachweise bereitzustellen sowie ein Formular auszufüllen. Wir beraten Sie gerne!

Auslagen & Spesen

Unsere Auslagen, Spesen und Kosten (z. B. Digitalisieren von Unterlagen, Porti, Telefongebühren usw.) betragen pauschal 5.0 % des Stundenhonorars und werden separat in Rechnung gestellt. Besondere Auslagen wie Übernachtungen, Verpflegung usw. ergeben sich, wenn solche Ausseneinsätze erforderlich sind und werden detailliert gegen Vorlage der Quittungen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Honorar?

Kontaktieren Sie uns gerne direkt für eine individuelle Beratung zu unseren Rechtsanwaltsgebühren.

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